
Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag (VGT) 2026 in Goslar war einmal mehr das zentrale Forum für den fachlichen Austausch zur Zukunft der Verkehrssicherheit in Deutschland und Europa. Als korporatives Mitglied des Gerichtstags und mit einem personell besetzten Infostand war die VOD nicht nur präsent, sondern aktiv eingebunden – in die fachlichen Debatten, in persönliche Gespräche und in den gemeinsamen Einsatz für eine wirksame Verkehrsunfallprävention und eine starke Verkehrsunfall-Opferhilfe.

Gerade für die VOD gilt: Die beste Opferhilfe ist die Vermeidung des Unfalls. Der Verkehrsgerichtstag hat auch 2026 eindrucksvoll gezeigt, wie eng Recht, Prävention, Kontrolle, Technik, Infrastruktur und Aufklärung miteinander verknüpft sind.
Ein starkes Forum mit großer Strahlkraft
Mit rund 1.770 Teilnehmenden aus Justiz, Polizei, Verwaltung, Wissenschaft, Anwaltschaft, Versicherungen und weiteren Fachdisziplinen war der VGT erneut hervorragend besucht. Besonders wertvoll: der internationale Austausch mit Gästen aus mehreren europäischen Ländern, der den Blick über nationale Grenzen hinaus schärfte.

Die Arbeitskreise des VGT gelten als Impulsgeber für Gesetzgebung und Praxis. Ihre Empfehlungen finden regelmäßig Eingang in politische und rechtliche Entscheidungsprozesse – ein zentraler Hebel für nachhaltige Verbesserungen der Verkehrssicherheit.

Europaweite Vollstreckung von Verkehrsverstößen: Sicherheit kennt keine Grenzen
Der Arbeitskreis I befasste sich mit der Vollstreckung von Sanktionen aus Verkehrsverstößen in der EU. Im Mittelpunkt stand die Umsetzung der geänderten EU-Cross-Border-Enforcement-Richtlinie. Klare Sanktionen, die auch grenzüberschreitend wirksam durchgesetzt werden, sind ein entscheidender Beitrag zur Verkehrsunfallprävention.
Der Arbeitskreis empfiehlt unter anderem:
- eine praxisgerechte nationale Umsetzung,
- die Beibehaltung einer zentralen Vollstreckungsbehörde (Bundesamt für Justiz),
- verbesserte grenzüberschreitende Ermittlungsverfahren und
- längere Verfolgungsverjährungsfristen, um Verkehrsverstöße wirksam ahnden zu können.
Für die VOD ist klar: Konsequente Sanktionen schützen Leben – gerade auch auf Europas Straßen.
Alkohol auf dem Fahrrad und Pedelec: Prävention statt Verharmlosung
Der sehr stark besuchte Arbeitskreis II widmete sich dem Thema Alkoholisiert auf Fahrrädern und Pedelecs. Angesichts steigender Unfallzahlen im Radverkehr forderte der Arbeitskreis eine Anpassung des Ordnungswidrigkeitenrechts.
Empfohlen wird unter anderem:
- die Einführung eines Bußgeldtatbestands für alkoholisiertes Fahren mit Fahrrad oder Pedelec,
- ein Grenzwert von 1,1 Promille Blutalkohol,
- eine Regelgeldbuße von 250 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister,
- verstärkte Aufklärung und Präventionsarbeit sowie zusätzliche Forschungsmittel.
Diese Empfehlungen unterstreichen: Verkehrsunfallprävention beginnt nicht erst beim Auto – sie umfasst alle Verkehrsmittel.
Ablenkung am Steuer: Ein unterschätztes Unfallrisiko
Der Arbeitskreis III stellte klar: Ablenkung durch Handy & Co. ist eines der größten, bislang unterschätzten Unfallrisiken. Die amtliche Unfallstatistik bildet das tatsächliche Ausmaß nur unzureichend ab.
Zu den zentralen Empfehlungen zählen:
- Forschung zur Aufhellung des Dunkelfelds,
- bundeseinheitliche Rechtsgrundlagen für automatisierte Kontrollen (z. B. „Handy-Blitzer“),
- präzisere gesetzliche Regelungen in der StVO,
- deutlich schärfere Sanktionen bei Verstößen,
- ablenkungsarme Fahrzeugtechnik und
- stärkere Verankerung des Themas in Schule und Fahrausbildung.
Für die Opferhilfe ist klar: Jeder vermiedene Ablenkungsmoment kann ein gerettetes Leben bedeuten.
Fahrausbildung mit Qualität: Sicherheit von Anfang an
Im Arbeitskreis VI wurde der Vorwurf überhöhter Anforderungen bei der Führerscheinprüfung differenziert betrachtet. Das Ergebnis ist eindeutig: Qualität geht vor Kostenreduktion.
Empfohlen werden:
- ein bundesweites Referenzcurriculum,
- moderne Ausbildungsformate mit Präsenz- und Digitalanteilen,
- stärkere Gewichtung von Gefahrenwahrnehmung und Prävention,
- ausreichend Kapazitäten für einen zügigen Führerscheinerwerb.
Eine hochwertige Fahrausbildung ist ein zentraler Baustein nachhaltiger Verkehrsunfallprävention.
Bessere Unfalldaten: Grundlage wirksamer Prävention
Der Arbeitskreis VII machte deutlich: Ohne gute Daten keine gute Prävention. Aussagekräftige, moderne und frei zugängliche Unfalldaten sind unverzichtbar für zielgerichtete Maßnahmen.
Gefordert werden unter anderem:
- die Aufnahme der Kategorie potenziell lebensgefährlich Verletzter (MAIS3+) in die amtliche Statistik,
- eine Modernisierung der Unfallerhebungsparameter,
- rechtliche Grundlagen für die Nutzung medizinischer und fahrzeugbezogener Daten,
- die vollständige Wiederverfügbarkeit zentraler Destatis-Auswertungen.
Gerade für die Verkehrsunfall-Opferhilfe sind valide Daten entscheidend, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gezielt gegenzusteuern.
Prävention wirkt – gemeinsam mehr erreichen

Der 64. Deutsche Verkehrsgerichtstag hat eindrucksvoll gezeigt, wie viel Potenzial in fachlichem Austausch, evidenzbasierten Empfehlungen und engagierter Zusammenarbeit liegt. Für die VOD war die Teilnahme ein großer Gewinn – fachlich, politisch und menschlich.
Die VOD nimmt aus Goslar klare Impulse mit:
- Verkehrsunfallprävention ist aktive Opferhilfe.
- Recht, Kontrolle, Technik und Aufklärung müssen zusammenspielen.
- Engagement lohnt sich – für heute und für kommende Generationen.
Die VOD lädt alle Interessierten herzlich ein, unsere Arbeit zu unterstützen und gemeinsam daran mitzuwirken, Verkehrsunfälle zu vermeiden und Betroffene bestmöglich zu unterstützen. Gemeinsam machen wir den Verkehr sicherer.
