Der Staat hat es sich zur zentralen Aufgabe gemacht seine Bürger vor Gewalttaten und den daraus resultierenden gesundheitlichen und finanziellen Schäden zu schützen. Trotz aller Präventionsmaßnahmen ist dies nicht immer möglich. Umso wichtiger ist es, dass sich der Staat insbesondere dann zu seiner sozialen Verantwortung bekennt. Opfer und ihre Angehörigen brauchen in dieser Situation besondere staatliche Unterstützung.
Wer Opfer einer Gewalttat wird, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem sogenannten Opferentschädigungsgesetz.
Der Weiße Ring e.V. hat die staatliche Unterstützung für Opfer nach Gewalttaten untersucht und kommt zu einem beschämenden Ergebnis: Die per Gesetz in Aussicht gestellten Hilfen kommen bei den Opfern nicht an, die bürokratischen Hürden sind zu hoch, die Antragsverfahren demütigend. Opfer sprechen von „zweitem Mißbrauch“.
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