Vision Zero
Verkehrswelt gestalten um schwere Verkehrsunfälle zu verhindern
Die der Vision Zero zugrundeliegenden Annahmen
- Die physische Belastbarkeit des Menschen ist begrenzt.
- Menschen machen Fehler.
- Alle Akteure der Verkehrssicherheitsarbeit tragen Verantwortung, die Verkehrswelt dem Menschen anzupassen und nicht umgekehrt.
- Das Leben ist nicht verhandelbar.
Das bedeutet:
Bei allen Maßnahmen im Bereich Straßenverkehr (Infrastruktur, Fahrzeugtechnik, Gesetzgebung etc.) ist von diesen Annahmen auszugehen. Die Maßnahmen müssen einer Gefährdung des Menschen entgegenwirken. Ein Beispiel, das die Sicherheitsstrategie Vision Zero sehr gut veranschaulicht, ist im Landstraßenbereich der Bau sogenannter 2:1-Straßen: Es existiert immer im Wechsel mal in die eine und mal in die andere Richtung eine zweite Spur, der sogenannte Überholfahrstreifen. Durch die bauliche Trennung der Fahrstreifen sollen Zusammenstöße bei Überholvorgängen verhindert werden. Die Erfahrung lehrt, dass Menschen bei Überholvorgängen auf Landstraßen sehr häufig Fehler machen und dass dies häufig zu schweren und tödlichen Verletzungen führt. Insofern wird im Fall des Baus einer 2:1-Straße mit baulicher Trennung der gegenläufigen Fahrstreifen die Verkehrswelt so gestaltet, dass Gefährdungen vermieden werden. Ein der Vision Zero entsprechendes Vorgehen in der Fahrzeugtechnik ist z.B. der Notbremsassistent - ebenfalls eine klare Maßnahme im Sinne der Vision Zero.Die Sicherheitsstrategie Vision Zero hielt 1997 Einzug in die schwedische Verkehrspolitik. Sie wird seitdem international angewendet und weiterentwickelt zu Konzepten wie dem Safe System Approach.
In Deutschland wurde die Vision Zero im Jahr 2021 in Ziffer 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) als „Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen“ aufgenommen. Das ist zwar erfreulich, doch der Weg zu einer Festschreibung im Straßenverkehrsgesetz und konsequenten Umsetzung ist noch weit. Allein die Infrastruktur in Deutschland gemäß der Vision Zero zu verändern, ist eine Mammut-Aufgabe. Wie mühsam die Umsetzung der Vision Zero ist, zeigt sich auch daran, wie schwer sich die Politik mit einem Tempolimit tut (z.B. generelle Höchstgeschwindigkeit Innerorts 30 km/h – Auf Landstraßen 80 km/h – Auf Autobahnen 130 km/h; s. Pt. 3 Verkehrspolitische Forderungen der VOD).